Wer bezahlt was?
 
Pflegegrade: Welche Leistungen Ihnen wann zustehen - Quelle: DAK

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Voraussetzung: Sie haben einen Pflegegrad für stationäre Pflege. Bei Beihilfeberechtigten gilt der halbe Satz, die andere Hälfte zahlt die Beihilfestelle.
Privatversicherte treten mit Zahlung der vollen Heimkosten in Vorleistung und bekommen den Pflegekassenanteil nach Vorlage einer Rechnung von der Privatversicherung erstattet.

 

Ihre Pflegekasse bezahlt bei stationärer Kurzzeitpflege für maximal 28 Tage die vollen Kosten für die Pflege. Sie tragen privat die Investitionskosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Im Anschluss an eine Kurzzeitpflege können sie auch eine stationäre Dauerpflege beantragen, wenn sich während der Zeit der Kurzzeitpflege herausgestellt hat, dass dies erforderlich ist.


Voraussetzung: Sie haben einen Pflegegrad

 


Wenn der Privatanteil durch das eigene Einkommen nicht gedeckt ist, kann beim zuständigen Sozialamt ein Sozialhilfeantrag gestellt werden. Sozialhilfe erhalten Sie,
wenn Ihr Vermögen bis auf einen bestimmten Betrag aufgebraucht ist. Sie müssen für die Heimkosten ihr laufendes Einkommen bis auf einen monatlichen Taschengeldbetrag einsetzen. Das Sozialamt prüft auch, ob Kinder/Eltern einen Anteil übernehmen müssen.

 

Bitte wenden sie sich vorab an unsere Buchhaltung. Wir prüfen dann, ob ein Sozialhilfeanspruch besteht und nennen Ihnen den zuständigen Sachbearbeiter beim zuständigen Sozialhilfeträger. Dort erhalten Sie noch detailliertere Informationen zur Sozialhilfe.

 

Weitere Vergünstigungen können beantragt werden:

 

  1. Bei der Krankenkasse die Befreiung von Zuzahlungen,
  2. bei der Gemeinde die Befreiung von den Rundfunkgebühren,
  3. beim Versorgungsamt der Schwerbehindertenausweis z.B. für Vergünstigungen bei Verkehrsunternehmen und beim Parken.