Wer bezahlt was?
 
Ihre Pflegekasse bezahlt pauschal zu den Heimkosten der stationären Pflege folgende Zuschüsse:

Pflegestufe I:
  € 1.023,00
Pflegestufe II:
  € 1.279,00
Pflegestufe III:
  € 1.550,00

 

Voraussetzung: Sie haben eine Pflegestufe für stationäre Pflege. Bei Beihilfeberechtigten gilt der halbe Satz, die andere Hälfte zahlt die Beihilfestelle.

 

Ihre Pflegekasse bezahlt bei stationärer Kurzzeitpflege für maximal 28 Tage die vollen Kosten für die Pflege. Das Land Niedersachsen übernimmt den Investitionskostensatz. Sie tragen privat nur den Satz für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von täglich € 14,40. (Sie können nach einer stationären Kurzzeitpflege auch stationäre Dauerpflege beantragen, wenn sie während der Zeit der Kurzzeitpflege ergibt, dass dies erforderlich ist.)


Voraussetzung: Sie haben eine ambulante Pflegestufe

 

 

In Niedersachsen können Bewohnerrinnen und Bewohner sogenanntes „Heimwohngeld“ beim jeweiligen Landkreis beantragen, wenn sie ihr Vermögen bis auf einen Betrag von € 2300,81 verbraucht haben und ihr laufendes Einkommen bis auf den Taschengeldbetrag (ca. € 125,30 pro Monat) einsetzen. Das Heimwohngeld wird bis zur Höhe der monatlichen Investitionskosten (bei uns: € 466,92 pro Monat) gewährt. wenn der Heimplatz als entsprechend förderfähig anerkannt ist.


Wenn die Kosten der stationären Pflege durch die Zuschüsse der Pflegekasse und das Heimwohngeld privat nicht gedeckt werden können kann beim Sozialamt des jeweiligen Landkreises Heimkostenhilfe beantragen.:

Voraussetzung: Kinder/Eltern kann nicht zugemutet werden die fehlenden Kosten zu übernehmen

 

Weitere Vergünstigungen können beantragt werden:

 

  1. Bei der Krankenkasse die Befreiung von Zuzahlungen,
  2. bei der Gemeinde die Befreiung von den Rundfunkgebühren,
  3. beim Versorgungsamt der Schwerbehindertenausweis z.B. für Vergünstigungen bei Verkehrsunternehmen und beim Parken.