| Wer bezahlt was? | |||||||||
| Ihre Pflegekasse bezahlt pauschal zu den Heimkosten der stationären Pflege folgende Zuschüsse: | |||||||||
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Voraussetzung: Sie haben eine Pflegestufe für stationäre Pflege. Bei Beihilfeberechtigten gilt der halbe Satz, die andere Hälfte zahlt die Beihilfestelle.
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Ihre Pflegekasse bezahlt bei stationärer Kurzzeitpflege für maximal 28 Tage die vollen Kosten für die Pflege. Das Land Niedersachsen übernimmt den Investitionskostensatz. Sie tragen privat nur den Satz für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von täglich € 14,40. (Sie können nach einer stationären Kurzzeitpflege auch stationäre Dauerpflege beantragen, wenn sie während der Zeit der Kurzzeitpflege ergibt, dass dies erforderlich ist.)
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| Voraussetzung: Sie haben eine ambulante Pflegestufe | |||||||||
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In Niedersachsen können Bewohnerrinnen und Bewohner sogenanntes „Heimwohngeld“ beim jeweiligen Landkreis beantragen, wenn sie ihr Vermögen bis auf einen Betrag von € 2300,81 verbraucht haben und ihr laufendes Einkommen bis auf den Taschengeldbetrag (ca. € 125,30 pro Monat) einsetzen. Das Heimwohngeld wird bis zur Höhe der monatlichen Investitionskosten (bei uns: € 466,92 pro Monat) gewährt. wenn der Heimplatz als entsprechend förderfähig anerkannt ist.
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| Wenn die Kosten der
stationären Pflege durch die Zuschüsse der Pflegekasse und das
Heimwohngeld privat nicht gedeckt werden können kann beim Sozialamt
des jeweiligen Landkreises Heimkostenhilfe beantragen.: |
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Voraussetzung: Kinder/Eltern
kann nicht zugemutet werden die fehlenden Kosten zu übernehmen
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Weitere Vergünstigungen
können beantragt werden:
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